BERUFSPFLICHTEN
Als Berater erfahren wir von unseren Mandanten sehr persönliche Angelegenheiten. Diese Tatsachen sind als Berufsgeheimnisse bei Steuerberatern besonders gesetzlich geschützt.
Das Gebot der Verschwiegenheit prägt das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Berater. Sie können sich deshalb darauf verlassen, dass wir als Klinger & Partner weder persönliche Daten, Gesprächsinhalte noch sonstige Inhalte an dritte Personen weitertragen.
Einzige Ausnahme sind ausdrückliche gesetzliche Pflichten wie zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.
Neben dem Steuerberatungsgesetz ist für uns die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer als Satzung vom 2.Juni 1997 über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung des steuerberatenden Berufs maßgebend. Sind wir loyal unseren Auftraggebern verpflichtet, haben wir unseren Beruf dennoch nach folgenden Merkmalen auszuüben:
- Unabhängigkeit
- Eigenverantwortlichkeit
- Gewissenhafthaftigkeit
- Sachlichkeit
- frei von Interessenskollisionen und widerstreitenden Interessen
Niemand kann uns als Berater Vorschriften machen und Weisungen erteilen, erst recht nicht staatliche Behörden. Die strikte Einhaltung dieser Berufspflichten wird auch von den Steuerberaterkammern in Deutschland überwacht.
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