Steuerliches Entlastungspaket 3 vorgestellt - Übersicht der geplanten Maßnahmen
Mit dem 3. Entlastungspaket hat die Bundesregierung am 04. September 2022 erneut ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorgestellt, um die Auswirkungen der Ukraine-Krise sowie der Energieknappheit zu lindern. Das Paket wurde jedoch noch nicht gesetzlich umgesetzt, sodass es sich bisher „nur“ um Entwürfe handelt.
Geplant sind unter anderem die folgend aufgeführten Maßnahmen:
- Energiepreispauschale nun auch für Rentner und Studierende
Arbeitnehmer und Selbstständige haben zum 01.09.2022 eine einmalige (steuerpflichtige) Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten. Diese soll nun auch über die Deutsche Rentenversicherung an die Rentenbezieher ausbezahlt werden. Studierende sollen ebenfalls die Energiepreispauschale erhalten, jedoch nur in einer Höhe von 200 EUR. - Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert
Um Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen, sollen die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden. - Anhebung der Midi-Job-Grenze
Übersteigt das monatliche Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze, ist das Arbeitsentgelt sozialversicherungspflichtig. Im Übergangsbereich (Midi-Job) hat der Arbeitnehmer jedoch nur einen reduzierten Beitragsanteil zu leisten. Bereits verabschiedet ist die Erhöhung der Grenze zum 01.10.2022 von 1.300 EUR auf 1.600 EUR. Geplant ist nun die weitere Anhebung der Grenze zum 01.01.2023 auf künftig 2.000 EUR - Steuer- und Sozialversicherungsfreie Zahlung von max. 3.000 EUR an Arbeitnehmer
In Anlehnung an die bereits eingeführte steuerfreie Zahlung der „Corona-Prämie“ soll nun ein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss an den Arbeitnehmer in Höhe von max.
3.000 EUR ermöglicht werden. - Strompreis-Entlastung und Senkung der Umsatzsteuer auf Gas
Eine Strompreisbremse soll Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgungstarif spürbar entlasten. Außerdem soll die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz befristet auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % gesenkt werden. Nicht ermäßigt besteuert wird hingegen die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege, wie bspw. Tankwagen. - Erhöhung des Kindergelds
Um Familien besonders zu unterstützen, soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind bereits zum 01. Januar 2023 um 18 EUR auf monatlich 237 EUR ansteigen. Für das dritte Kind ist eine Erhöhung um 12 EUR auf monatlich ebenfalls 237 EUR vorgesehen.
Unter folgendem Link können Sie eine Übersicht der bisherigen Entlastungspakete I-III downloaden, in welcher die bereits umgesetzten sowie die noch geplanten Maßnahmen aufgeführt sind: Mandanten-Information: Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger
Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!
Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König
Wir beraten Sie gerne und vorausschauend!