Informationsabende 2007/2008

Die Themen unserer Informationsabende am 16. Oktober 2007 in Reichelsheim und am 22. Februar 2008 in Bad König waren:

1. Unternehmensteuerreform 2008 - Wichtige Änderungen für Kapital- und
    Personengesellschaften ab 01.01.2008
2. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009 
    Was ändert sich bei der Geldanlage?
3. Gestaltungsempfehlungen und Steuertipps zum Jahresende 2007

Im Rahmen des 1. Themas wurden folgende Punkte behandelt:

  • Welche Rechtsform ist ab 2008 die günstigere? Die Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) oder die Personengesellschaft (Einzelunternehmen/GbR/KG)
  • Wie hoch sind die Steuersätze in Zukunft?
  • Ab 2008 können auch Personen- bzw. Einzelunternehmen Gewinne thesaurieren, welche ermäßigt besteuert werden - rechnet sich das?
  • Änderungen bei der Gewerbesteuer ab 2008
  • Änderungen der Abschreibungsregeln und bei der Ansparrücklage

Insbesondere die steuerlichen Rechtsformvergleiche zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften aufgrund der Unternehmensteuerreform 2008 waren für die meisten Besucher unseres Infoabends sehr interessant. Fazit war, dass Kapitalgesellschaften überdurchschnittlich von den Steueränderungen profitieren.

Auch die ersten Informationen, Feinheiten und Finessen zu der ab 01.01.2009 kommenden Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sorgte für eine Aha-Effekte. Hier haben Sie noch über ein Jahr Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Wie jedes Jahr wurden unsere speziellen Steuertipps, die wir jährlich - natürlich zum Schluss der Veranstaltung - anhand der aktuellen Entwicklungen des Steuerrechts vorstellen, erwartet und mit Interesse aufgenommen.

Auch dieses Jahr waren die Hinweise/Gestaltungsempfehlungen zu dem sich nun wohl im Jahr 2008 ändernenden Erbschaftsteuergesetz wieder sehr interessant. Wir raten daher - wie bereits im Vorjahr zu vorgezogenen Vermögens-/Betriebsübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge aufgrund der zu erwartenden Erbschaftssteuerreform, um günstigere Bewertungen von Vermögen sowie wegfallende Freibeträge beim Betriebsvermögen auszunutzen.