Wir tun alles, damit Sie Recht erfahren!

Um die Steuergesetze optimal für Sie zu nutzen und Gestaltungsmaßnahmen durchzusetzen, legen wir soweit nötig sowohl beim Finanzamt außergerichtliche Rechsbehelfe (Einspruch) als bei den Finanzgerichten gerichtliche Rechtsbehelfe (Klage) ein, damit Ihnen Recht widerfährt. Unsere hohe Erfolgsquote bestätigt uns hierbei.

In der täglichen Praxis versuchen wir jedoch durch eine vorausschauende Beratung und regelmäßige Fortbildung der Finanzverwaltung immer einen Schritt voraus zu sein. Nicht zuletzt durch die vielen anhängigen Verfahren beim BFH und beim EuGH sind aber insbesondere sog. Mustereinsprüche beim Finanzamt notwendig.

Unsere Leistungselemente:

  • außergerichtsliche Rechtsbehelfe beim Finanzamt
  • Verfolgung der anhängigen Verfahren
  • Klageerhebung vor den Finanzgerichten