Vermeidung/ Optimierung der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Ist der Erbfall bzw. die Schenkung schon vollzogen, erstellen wir für Sie die hierzu notwendigen Steuererklärungen inklusive der ggf. hiermit zusammenhängenden steuerlichen Bewertungen von Immobilien, Unternehmen und Gesellschaftsanteilen.

Durch die sehr komplexen Regelungen zum Erbschaft-/Schenkungssteuerrecht wird eine vorausschauende Vermögens- und Nachfolgeplanung jedoch immer wichtiger, um die Steuerbelastung im Erb- oderSchenkungsfall zu vermeiden bzw. zu optimieren. Durch die vom Gesetzgeber eingeräumten persönlichen und sachlichen Freibeträge sowie die unterschiedlichen Bewertungsverfahren kann durch eine fundierte Planung von Vermögensübertragungen die Steuerbelastung im Familienverbund genau geplant/ vermindert werden.

Empfehlenswert ist zudem immer, dass ein Testament/ Ehevertrag vorhanden ist und der Gesellschaftsvertrag hiermit in Einklang steht. Nur durch eine klare Niederschrift des letzten Willens können Familienstreitigkeiten vorgebeugt und die Erbschaftsteuer optimiert werden.