Wie wird mein Gewinn ermittelt und besteuert?
Für die Ermittlung Ihres Gewinns stehen Ihnen grds. zwei Gewinnermittlungsarten zur Verfügung: die sog. Einnahmeüberschussrechnung und die Bilanzierung.
Je nach Rechtsform und bestimmten Größenmerkmalen können Sie noch die - insbesondere für Kleingewerbetreibende empfehlenswerte - Einnahmeüberschussrechnung wählen. In Einzelfällen empfiehlt sich jedoch freiwillig eine Bilanz zu erstellen, da diese ein aussagekräftigeres Bild über die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage des Unternehmens abbildet.
Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind und/oder gewisse Größenmerkmale (Umsatz, Gewinn) überschreiten, sind Sie zur Bilanzierung verpflichtet.
Die in diesem Bereiche vorgegebenen Wahlrechte sind individuell zu prüfen. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie im Bereich Jahresabschluss.
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