Schenkung und Erbschaft von Immobilien: Wird es ab 2023 teuerer?

Steuertipps

Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 will der Gesetzgeber die Parameter für die Ermittlung der steuerlichen Grundstückswerte ab 2023 anpassen.

Konkret sollen die Liegenschaftszinssätze und die Bewirtschaftungskosten geändert und sogenannte Regionalfaktoren eingeführt werden, mit denen der Unterschied zwischen dem bundeseinheitlichen und dem regionalen Baukostenniveau berücksichtigt werden soll. Es soll sichergestellt werden, dass die für die Grundstücksbewertungen erforderlichen sonstigen Daten weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.

Als Folge der geplanten gesetzlichen Änderungen droht eine Erhöhung der Grundstückswerte um 20-50%! Dies könnte wiederum zu erheblich ansteigenden Erbschaft- und Schenkungsteuern führen, sofern die persönlichen Freibeträge durch die höheren Grundstückswerte überschritten werden.

Handlungsempfehlung:

Bereits angedachte Schenkungen an Kinder sollten vorgezogen und bis zum 31.12.2022 ausgeführt werden, um eine eventuelle teilweise Steuerpflicht bei Überschreiten der persönlichen Freibeträge von Kindern oder Ehegatten zu vermeiden. Gegebenenfalls bietet sich zur Absicherung der schenkenden Person ein lebenslängliches Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht an.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!

Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König
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