Pflicht zur Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 – bereiten Sie sich rechtzeitig vor!
Die kommenden E-Rechnungen sollen die Papierrechnungen ablösen und dienen vor allem als Maßnahme gegen Umsatzsteuerbetrug. Was es dabei ab dem 01.01.2025 zu beachten gibt, wird im Folgenden näher erklärt.
Im Bereich B2C = Business to Consumer (Kunde = Privatperson) ergibt sich keine Änderung.
Im Bereich B2B = Business to Business (Kunde = Unternehmer) gilt es die eingehenden und ausgehenden Rechnungen zu unterscheiden.
- Eingehende Rechnungen:
- Ab 01.01.2025: Für alle Unternehmen gilt die Pflicht, E-Rechnungen empfangen und elektronisch verarbeiten zu können. (Tipp: mit DATEV Unternehmen Online möglich.)
- Auch Unternehmer, die selbst nur umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen (z. B. Ärzte, Wohnungsvermieter, Photovoltaikanlagenbetreiber) müssen künftig in der Lage sein, elektronische Rechnungen in strukturierter Form als E-Rechnung zu empfangen sowie zu archivieren.
- Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise
- Ausgehende Rechnungen (mit Übergangsfrist):
- Ab 01.01.2025: Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Es dürfen in den ersten zwei Jahren aber weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungen (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
- Ab 01.01.2027: Unternehmen > 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. Unternehmen < 800.000 EUR Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unverändert eingesetzt werden.
- Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden. EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Was ist eine E-Rechnung und was ist keine?
Ein PDF ist keine E-Rechnung: Eine E-Rechnung darf nicht mit einer Rechnung im PDF-Format verwechselt werden, welche z. B. per E-Mail versendet wird, da dies eine rein bildlich dargestellte Rechnung ist, welche keine strukturierten Daten enthält.
Vielmehr muss die Rechnung im E-Rechnungs-Dateiformat versendet werden, dies sind die beiden folgenden Formate:
- ZUGFeRD 2.0 (besteht aus einer Sichtkomponente (PDF-Datei) und dem strukturierten XML-Datensatz = unsere Empfehlung)
oder
- X-Rechnung (ist eine XML-Datei ohne visuelle Bildkomponente = bei öffentlichen Auftraggebern)
Die E-Rechnungen müssen in einem der beiden o. g. Formate generiert und versendet werden. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen wahrscheinlich neue Software-Lösungen (oder Updates) und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren EDV-Partner ihres Faktura-Systems dazu.
Je schneller Sie die E-Rechnung im Jahr 2024 einführen, desto schneller profitieren Sie auch von den Vorteilen.
Vorteile der E-Rechnung:
- Effiziente Workflows: Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege profitieren Sie von medienbruchfreien Prozessen: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung; inklusive einem elektronischen revisionssicheren Belegarchiv mit Suchfunktion.
- Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen. Das verbessert nicht nur die Qualität Ihrer Buchführung: Sie können die gewonnene Zeit auch für wertschöpfende Tätigkeiten nutzen.
- Kostenersparnis: Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen: Denn Kosten für Papier und Kuverts, Druck- und Portokosten oder Ordner und Aktenschränke entfallen komplett. Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis zu 60 Prozent gegenüber Rechnungen auf Papier.
Nochmal: Ab 2025 müssen Sie Ihre Eingangsrechnungen digital als E-Rechnung empfangen und verarbeiten können, auch wenn Sie für Ihre Ausgangsrechnungen noch die Übergangsfristen in Anspruch nehmen dürfen.
Wir empfehlen Ihnen zudem folgende separate Mail-Adressen einzurichten, sofern Sie diese noch nicht haben, z. B.:
- rechnung@meier-gmbh.de für den Rechnungseingang
- buchhaltung@meier-gmbh.de für den Rechnungsausgang
Zu Ihrer weiteren Information können Sie sich hier noch eine Broschüre mit weiteren Infos zur E-Rechnung downloaden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!
Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König
Wir beraten Sie gerne und vorausschauend!