Droht ab 2026 eine Verschärfung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer? Empfehlungen und Tipps zur Vermeidung

Steuertipps

Droht ab 2026 eine Verschärfung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer? Empfehlungen und Tipps zur Vermeidung

Um die Löcher im Staatshaushalt zu stopfen, ist derzeit in Berlin auch die Rede davon, die Schenkungs- und Erbschaftsteuer zur verschärfen und insbesondere (sehr) hohe Vermögen stärker zu besteuern.

Damit droht ab dem Jahr 2026 eine Verschärfung der steuerlichen Regeln. Somit gilt es die bestehenden Regeln zu nutzen und persönliche wie sachliche Freibeträge optimal und im Besten Fall mehrfach zu nutzen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Freibeträge bei einer Schenkung/ einem Erbe je nach Verwandtschaftsgrad
  2. Mehrfache Nutzung der Freibeträge
  3. Sachliche Freibeträge
  4. Nießbrauchsrecht
  5. Optimale Testamentsgestaltung

 

  1. Freibeträge bei einer Schenkung/ einem Erbe je nach Verwandtschaftsgrad

Die Freibeträge bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker/ Erblasser und Erwerber. Jeder Erwerber kann alle 10 Jahre den jeweiligen Freibetrag steuerfrei erhalten. Die Höhe des Freibetrags ist umso höher, je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist.

Tabelle der Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad (Stand 2025):

Erwerber

Freibetrag (EUR)

Ehegatte / eingetragener Lebenspartner

500.000

Kind, Stiefkind, Kind eines verstorbenen Kindes

400.000

Enkel (wenn Kind des Erblassers/Schenkers verstorben)

400.000

Enkel (übrige)

200.000

Eltern und Großeltern (bei Erbschaften)

100.000

Eltern und Großeltern (bei Schenkungen)

20.000

Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten

20.000

Alle übrigen Personen (z. B. Freunde, Lebensgefährten)

20.000

Hinweise:

  • Die Freibeträge gelten pro Erwerber und Schenker/ Erblasser jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Bei Enkelkindern ist zu unterscheiden, ob das Kind des Erblassers/ Schenkers bereits verstorben ist (dann 400.000 EUR) oder nicht (dann 200.000 EUR).
  • Für Urenkel beträgt der Freibetrag 100.000 EUR, sofern Eltern und Großeltern noch leben.

Diese Freibeträge gelten sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften.

 

  1. Mehrfache Nutzung der Freibeträge

Die Freibeträge bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer können alle 10 Jahre pro Schenker und Empfänger erneut genutzt werden. Das bedeutet: Nach Ablauf von 10 Jahren steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung. Wer frühzeitig beginnt, Vermögen zu übertragen, kann die Freibeträge mehrfach ausnutzen und so größere Vermögenswerte steuerfrei weitergeben.

Warum frühzeitig übertragen?

  • Wird das Vermögen in mehreren Etappen im Abstand von mindestens 10 Jahren übertragen, kann der Freibetrag jedes Mal neu genutzt werden.
  • So lassen sich hohe Steuerbelastungen vermeiden, die bei einer einmaligen, großen Übertragung entstehen würden.
  • Besonders bei großen Vermögen ist eine langfristige, generationenübergreifende Planung sinnvoll, um die Steuerlast zu minimieren.

 

  1. Sachliche Freibeträge

Sachliche Freibeträge sind zusätzliche Steuerbefreiungen für bestimmte Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Wichtige sachliche Freibeträge (§ 13 ErbStG):

  • Hausrat: bis zu 41.000 EUR (Steuerklasse I)
  • Andere bewegliche Gegenstände: bis zu 12.000 EUR (Steuerklasse I)
  • Betriebsvermögen: unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 85 % steuerfrei

Diese Freibeträge gelten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag und beziehen sich nur auf die genannten Vermögensarten.

 

  1. Nießbrauchsrecht

Das Nießbrauchsrecht erlaubt es, z. B. eine Immobilie zu übertragen, aber die Nutzung und Erträge (wie Mieten) beim Übertragenden zu belassen.
Es wird notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.

Vorteile einer frühzeitigen Nießbrauchsbestellung:

  • Steuerersparnis: Der Wert des Nießbrauchs mindert die Schenkung- oder Erbschaftsteuer.
  • Altersvorsorge: Der Übertragende sichert sich weiterhin Einnahmen und Wohnrecht.
  • Gestaltungsspielraum: Einkünfte können gezielt verlagert und Freibeträge optimal genutzt werden.

Frühzeitige Regelung erhöht die steuerlichen Vorteile und sorgt für finanzielle Sicherheit.

 

  1. Optimale Testamentgestaltung

Eine optimale Testamentgestaltung im steuerlichen Sinne ist sinnvoll, weil sie die Erbschaft- und Schenkungsteuerlast für die Erben deutlich senken kann. Durch gezielte Nutzung von Freibeträgen, geschickte Vermögensverteilung und passende Gestaltungen (z. B. Pflichtteilsregelungen, Unternehmensnachfolge, Vermächtnisse) lassen sich steuerliche Vorteile realisieren und das Vermögen effizient übertragen. So wird die finanzielle Belastung der Erben minimiert und die Versorgung nahestehender Personen gesichert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der steuerlich optimalen Gestaltung Ihres Testaments.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!

Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König

Wir beraten Sie gerne und vorausschauend!

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