Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt! Infos und zeitlicher Ablauf

Steuertipps

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt! Infos und zeitlicher Ablauf

Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt.

Was bei der Wirtschafts-Identifikationsnummer zu beachten ist und welche Tipps wir als Kanzlei Klinger & Partner für Sie haben, können Sie im folgenden Beitrag lesen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Infos und Zweck der W-IdNr.
  2. Wer ist wirtschaftlich tätig?
  3. Aufbau der W-IdNr.
  4. Vergabe der W-IdNr.
  5. Folgen für wirtschaftlich Tätige und ihre Berater

 

  1. Infos und Zweck der W-IdNr.

Die bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (nachfolgend W-IdNr. oder Wirtschaftsnummer) dient einer Zusammenführung von bisher dezentral geführten Daten und ermöglicht ein zentrales Register für Unternehmensstammdaten – das Unternehmensbasisdatenregister. Langfristig soll dies zu einer Entlastung bei Unternehmen, Finanzämtern und anderen Behörden führen.

Bisher gab es drei steuerlich relevante Nummern:

  1. Steuernummer beim Finanzamt
  2. Steuer-IdNr. für alle natürlichen Personen
  3. USt-IdNr. für umsatzsteuerliche Zwecke

Die W-IdNr. wird zusätzlich eingeführt und ersetzt keine der bisherigen Nummern. Es wird künftig also vier steuerlich relevante Identifikationsnummern für natürliche Personen geben, die als umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen.

 

  1. Wer ist wirtschaftlich tätig?

Wirtschaftlich tätige Personen sind

  1. juristische Personen
  2. Personenvereinigungen
    wie z. B. Personengesellschaften, Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften
  3. natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind - insbesondere
    Arbeitgeber = auch private Haushalte bei Beschäftigung von Minijobbern und
    umsatzsteuerliche Unternehmer B. Vermieter = auch bei ausschließlich steuerfreien Leistungen

 

  1. Aufbau der W-IdNr.

Die Wirtschaftsnummer ist wie folgt aufgebaut:

  1. „DE“ + neun Ziffern = Aufbau der USt-IdNr.
  2. + fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, welches zunächst immer „00001“ lautet und nicht gesondert mitgeteilt wird
  3. weitere Unterscheidungsmerkmale beispielsweise bei dem Besitz mehrerer Betriebsstätten einer Person (= eine USt-IdNr. mit jeweils einem anderen U-Merkmal) erfolgt ab März 2026

Beispiel:

Max Müller besitzt bereits die USt-IdNr. DE123456789.
Ihm wird zunächst die folgende Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeordnet: DE123456789-00001 (USt-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal „00001“). Darüber wird er nicht gesondert informiert, siehe auch unter Punkt 4. a.

 

  1. Vergabe der W-IdNr.

Eine Antragstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der Wirtschaftsnummer ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die Vergabe der W-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt automatisch und stufenweise:

  1. Erst an Unternehmer, die bereits eine USt-IdNr. haben
    Allen wirtschaftlich Tätigen mit vorhandener USt-IdNr. wird ab November 2024 durch öffentliche Bekanntmachung diese USt-IdNr. als W-IdNr. zugeteilt.
    Zu beachten ist, dass außer dieser öffentlichen Bekanntmachung kein Mitteilungsschreiben an die wirtschaftlich Tätigen oder ihre steuerlichen Berater erfolgt.
  2. Dann an Unternehmer, die keine USt-IdNr. haben
    Wirtschaftlich Tätigen ohne Berater wird die W-IdNr. über das ELSTER-Portal mitgeteilt. Dazu benötigen diese ein ELSTER-Benutzerkonto. Hat der Steuerpflichtige einen steuerlichen Berater mit entsprechender Bekanntgabevollmacht, erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter.
  3. An alle anderen Wirtschaftsbeteiligten
    Die Vergabe erfolgt voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 elektronisch. Für die Bekanntgabe gelten die oben unter b. aufgeführten Voraussetzungen.
  4. Unternehmer mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten
    Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Darüber werden die wirtschaftlich Tätigen und ihre Berater gesondert informiert. Bis dahin wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal „00001“ vergeben.

Sollte Ihnen Ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, können Sie ab 3. Dezember 2024 eine elektronische Mitteilung Ihrer W-IdNr. unter folgendem Link veranlassen: www.bzst.de/erneuteMitteilungWidnr.

 

  1. Folgen für wirtschaftlich Tätige und ihre Berater

Ab dem Abschluss des Verfahrens der erstmaligen Zuteilung und entsprechender Bekanntgabe des Bundesministeriums für Finanzen gilt eine zwingende Angabe der Wirtschaftsnummer bei Steuererklärungen, Anträgen und Mitteilungen ans Finanzamt.

Die Antragstellung auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr bleibt weiterhin erforderlich. Die gesondert mitgeteilte Wirtschaftsnummer wird durch Weglassen des Unterscheidungsmerkmals nicht automatisch zu einer USt-IdNr.

 

Seien Sie vorsichtig und hinterfragen Sie die Bekanntgabe oder Abfrage von sensiblen steuerlichen Inhalten kritisch. Auf keinen Fall wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer per E-Mail oder telefonisch bekanntgegeben!

Wenn Sie Informationen zu der Wirtschafts-Identifikationsnummer nachlesen wollen, können wir Ihnen das Merkblatt der DATEV „Unternehmensbasisdatenregister und einheitliche Wirtschaftsnummer“ empfehlen.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!

Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König

Wir beraten Sie gerne und vorausschauend!

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