Die wichtigsten bevorstehenden Steueränderungen

Steuertipps

Die wichtigsten bevorstehenden Steueränderungen

Zum 1. Juli 2025 treten mehrere steuerliche Änderungen in Kraft, die insbesondere durch das Wachstumschancengesetz und andere steuerliche Reformen eingeführt wurden.

Politisches Ziel der Steueränderungen sind wachstumswirksame Investitionen für ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen. Das Investitionssofortprogramm soll zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland dienen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Degressive Abschreibung (AfA)
  2. Dienstwagenbesteuerung von E-Autos
  3. Thesaurierungsbegünstigung
  4. Senkung der Körperschaftsteuer
  5. Anreize für Mehrarbeit und für Rentner
  6. Gastronomie

 

  1. Degressive Abschreibung (AfA)
  • Die Durchsetzung eines sogenannten „Investitions-Boosters“ soll Unternehmen motivieren, in neue Maschinen und Geräte zu investieren. Die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden.
    Für Anschaffungen im genannten Zeitraum wird die degressive AfA das 3-fache der linearen AfA betragen - höchstens jedoch 30%.

  • Für neu angeschaffte rein elektrisch betriebene Fahrzeuge wird zudem eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt:

                75%                       im Anschaffungsjahr
                10%                       2. Jahr
                5%                         3. Jahr
                5%                         4. Jahr
                3%                         5. Jahr
                2%                         im letzten Jahr

Dies gilt für Anschaffungen im Zeitraum von 01.07.2025 bis 31.12.2027.

 

  1. Dienstwagenbesteuerung von E-Autos

Es gibt eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €. Die Senkung der Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenbesteuerung von grundsätzlich monatlich 1,00% des Bruttolistenpreises wird nunmehr auf 0,25% für reine E-Fahrzeuge gesenkt, sofern der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt. Dies wird für E-Fahrzeuge gelten, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden.

Der erhöhte Listenpreis wird auch bei einer Überlassung an Arbeitnehmer in Kraft treten.

 

  1. Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften

Eine kurze Definition vorweg: Thesaurierung bedeutet, dass Gewinne, die ein Unternehmen oder ein Investmentfonds erwirtschaftet, nicht an die Eigentümer/ Anteilseigner ausgeschüttet, sondern im Unternehmen oder Fonds einbehalten und wieder angelegt werden.

Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne wird in drei Stufen abgesenkt:

                28,25%                aktuell
                auf 27%               für 2028 + 2029
                auf 26%               für 2030 + 2031
                auf 25%               ab 2032

 

  1. Senkung der Körperschaftsteuer

Es wird eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften stattfinden, der derzeit 15% beträgt. Beginnend ab dem 01.01.2028 in fünf Schritten um jährlich 1 Prozentpunkt.

Bis zum Veranlagungszeitraum 2032 wird der Körperschaftsteuersatz somit auf 10% sinken.

Entsprechende Folgeänderungen sind in einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, z. B. die Anpassung der Kapitalertragsteuer.

 

  1. Anreize für Mehrarbeit und für Rentner

Weiterhin sollen steuerliche Anreize für Zuschläge für Mehrarbeit und für die Ausweitung der Arbeitszeit eingeführt werden. Zudem soll es für Rentner verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten und eine Steuerfreiheit bei der Weiterarbeit im Rentenalter bis 2.000 € mtl. („Aktiv-Rente“) geben.

 

  1. Gastronomie

Um die Gastronomie zu entlasten, soll ab 2026 der Umsatzsteuersatz von Speisen dauerhaft auf 7% reduziert werden. Ab 2027 wird eine Abschaffung der Belegausgabepflicht sowie die Einführung einer Registrierkassenpflicht erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € erfolgen.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!

Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König

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