Das neue Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 – Ist das die Ablösung für die Riester-Verträge?

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Das neue Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 – Ist das die Ablösung für die Riester-Verträge?

Das Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 markiert den Einstieg in ein neues, stärker kapitalmarktorientiertes Fördersystem, das die klassische Riester-Rente perspektivisch ersetzt. Für Personen mit bestehenden Riester-Verträgen stellt sich künftig vor allem die Frage: weiterführen, wechseln oder neu beginnen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Altersvorsorgereform ab 01.01.2027: Was ändert sich grundsätzlich?
  2. Das Altersvorsorgedepot: Kapitalmarkt statt Garantie
  3. Neue Förderung: höhere, stärker beitragsabhängige Zulagen
  4. Der Systemwechsel: aus Riester wird ein neues Altersvorsorgeprodukt
  5. Für wen das Altersvorsorgedepot besonders interessant ist

 

  1. Altersvorsorgereform ab 01.01.2027: Was ändert sich grundsätzlich?

Ab dem 01.01.2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft. Ziel ist eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Die bisherige Riester-Rente wird durch das neue System faktisch abgelöst. Neuabschlüsse klassischer Riester-Verträge sind ab dem 01.01.2027 nicht mehr möglich. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, können aber in die neue Förderung überführt werden.

 

  1. Das Altersvorsorgedepot: Kapitalmarkt statt Garantie
  • 0 %-Garantie-Modell: Es besteht keine Zusage, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen nominal erhalten bleiben. Damit wird der bisherige Grundsatz der vollständigen Beitragserhaltung bewusst aufgegeben.
  • Anlageschwerpunkt: breit gestreute Aktien- und Rentenfonds, häufig über ETFs
  • Standarddepot-Variante: zwei vorgegebene Fonds - ein risikoarmes Investmentvermögen und ein weiteres mit mittlerem Risiko

Das Altersvorsorgedepot zielt damit auf langfristig höhere Renditen durch stärkere Kapitalmarktorientierung, nimmt im Gegenzug aber Kapitalmarktschwankungen ohne Garantie in Kauf.

 

  1. Neue Förderung: höhere, stärker beitragsabhängige Zulagen
  • Grundzulage bis zu 540 € jährlich: bis 360 € Eigenbeiträge gibt es 50 % Zulage je Euro + für weitere 1.440 € Eigenbeiträge nochmal 25 % Zulage je Euro
  • Kinderzulage: 100 % der im Beitragsjahr bis zu 1.800 € geleisteten Altersvorsorgebeiträge pro Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für Zulagenberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Zusätzlich bleibt ein Sonderausgabenabzug möglich. Das Finanzamt prüft weiterhin im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Zulage oder Sonderausgabenabzug im Einzelfall günstiger ist.

Damit wird die Förderung stärker an den tatsächlich geleisteten Beitrag gekoppelt, was bei höheren Eigenbeiträgen zu einer höheren staatlichen Unterstützung führen kann als im klassischen Riester-System.

 

  1. Der Systemwechsel: aus Riester wird ein neues Altersvorsorgeprodukt

Der Übergang ins neue System erfolgt auf zwei Wegen:

  • Durch aktive Erklärung, dass bestehende Verträge künftig nach neuem Recht gefördert werden sollen, oder
  • automatisch durch Abschluss eines neuen zertifizierten Altersvorsorgeprodukts (z. B. Altersvorsorgedepot) nach dem 31.12.2026.

Der Wechsel gilt immer einheitlich für alle geförderten Verträge, ist unwiderruflich und hebt den bisherigen Bestandsschutz auf.

Für Personen mit bestehenden Riester-Verträgen ist es daher eine strategische Entscheidung: Weiterführung im Bestandsschutz, freiwilliger Wechsel oder Abschluss eines neuen Produktes mit automatischem Systemwechsel.

 

  1. Für wen das Altersvorsorgedepot besonders interessant ist
  • Jüngere Erwerbstätige mit langem Anlagehorizont: durch höhere Renditechancen auf dem Kapitalmarkt, Berufseinsteiger-Bonus und Ausgleich von Schwankungen in der Wertentwicklung über lange Laufzeiten
  • Bei regelmäßiger und hoher Eigenbeitragsbereitschaft: durch beitragsproportionaler Grundzulage bis max. 540 € sowie Kinderzulage
  • Renditeorientierte Sparer: durch Akzeptanz von Kapitalmarktschwankungen und Verzicht auf nominale Beitragserhaltung

Im Ergebnis ist das Altersvorsorgedepot keine „Ablösung“ des alten Riester-Vertrags, sondern ein neuer, kapitalmarktorientierter Baustein, der je nach Lebensphase und Risikoprofil sehr unterschiedliche Empfehlungen erfordert.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!

Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König

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