Wichtige Änderungen im Lohnbereich ab Januar 2024

Steuertipps

Wie gewohnt, gibt es auch zum Jahresanfang 2024 Neuregelungen im Lohnbereich, über die wir Sie informieren möchten:

  1. Anhebung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze

    Zum 01.01.2024 wurde der bisherige Mindestlohn auf 12,41 EUR (bisher: 12,00 EUR) sowie die Minijobgrenze auf 538,00 EUR (bisher: 520,00 EUR) angehoben.

    Um die Überschreitung der Verdienstgrenze von künftig 538,00 EUR zu verhindern, dürfen Minijobber ab dem 01.01.2024 maximal 43 Stunden monatlich arbeiten. (538 EUR / 12,41 EUR = 43,32 h)

    Im Arbeitsvertrag sollte in Bezug auf die zu leistende Arbeitszeit ausdrücklich auf die Geringfügigkeitsgrenze verwiesen werden, denn die mit den Minijobbern vereinbarte Arbeitszeit muss aufgrund der Regelungen des Nachweisgesetzes im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

    Formulierungsvorschlag:

    „Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt durchschnittlich xx Stunden/Woche. Es wird jedoch maximal die im Rahmen geringfügiger Beschäftigung zugelassene Arbeitszeit geschuldet und vergütet.“

  2. Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für 2024

Zum 01.01.2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung angehoben. Es sind dann folgende Rechengrößen und Grenzwerte zu beachten:

      • Kranken- und Pflegeversicherung West: ab 2024 mtl. 5.175,00 EUR (bisher: 4.987,50 EUR)
      • Renten- und Arbeitslosenversicherung West: ab 2024 mtl. 7.550,00 EUR (bisher: 7.300 EUR)

Sollten Sie weitere Fragen haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!

Klinger & Partner, Ihre Steuerberater in Reichelsheim und Bad König

Wir beraten Sie gerne und vorausschauend!

Zurück